Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

Explodierende Heizkosten

Wie können Vermieter reagieren?

Die neuen Abschlagszahlungen für die kommende Heizperiode trudeln von den Gasversorgern ein. Einige Vermieter rationieren wegen der drohenden Gasknappheit und explodierender Energiekosten Warmwasser oder drosseln die Heizung. Wir haben einige Facts für Sie zusammengetragen, die Ihnen das Miteinander mit Ihren Mietern erleichtern kann.

Bild von 0fjd125gk87 auf Pisabay
  • Im September sendet Ihnen Ihr Gaslieferant wie hoch die zu erwartenden Kosten sein werden. Leiten Sie dieses Schreiben unbedingt an Ihre Mieter weiter. Sie haben hierzu eine rechtliche Verpflichtung.
  • Die Nebenkostenvorauszahlung kann auch im Laufe des Jahres erhöht werden. Hierfür wird jedoch ein triftiger Grund benötigt. Siehe auch Schreiben des Gaslieferanten oder die aktuelle Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung für den Mieter. Eine rückwirkende Nebenkostenvorauszahlung ist selbstverständlich nicht möglich.
  • Die Themperatur tagsüber kann bis auf 21 Grad in der Nacht sogar bis auf 16 Grad Celsius abgesenkt werden. Fällt die Themperatur unter diesen Bereich ist vorsicht geboten. Der Mieter könnte dann eine Mietminderung von bis zu 100 % erwägen. Achtung! Dies Betrifft nicht nur die Miete, sondern auch die Nebenkostenvorauszahlung!!!
  • Ein Mieter hat kein Recht auf eine energetische Sanierung durch den Vermieter aufgrund hoher Nebenkosten. Selbstvereständlich müssen Reparaturen wie z. B. ein undichtes Fenster beseitigt werden.
  • Einige Mieter überlegen den Winter in wärmeren Gefilden zu verbringen und sich so die Heizkosten zu sparen. In Zeiten des Home Office ist dies sicherlich kein Problem. Jedoch muss der Mieter sicherstellen, dass in der Wohnung keine Schäden entstehen z. B. durch Schimmelbildung oder gar ein Rohrbruch weil nicht geheizt wurde. Für diese Schäden ist der Mieter haftbar. Auch darf sich der Vermieter bei akuter Gefahr Zutritt zum Objekt verschaffen.
  • Eine Wohnung die im darüberliegenden Stockwerk oder im unteren Stockwerk nicht bewohnt wird zählt nicht zu einem Mangel der dann eine Mietminderung nach sich zieht.
  • Der Mieter kann vom Vermieter die Wirtschaftlichkeit bei der Gasversorgung verlangen. Aber keine Angst beim Grundversorger sind Sie da sicher und gut aufgehoben.
  • Sollte (wieder erwarten) die Gasversorung zusammenbrechen muß der Vermieter dem Mieter zumindest ein Heizgerät zur Verfügung stellen. Z. B. Ölradiator oder ähnliches.
Bild von Oleksandr Pidvalnyi auf Pixabay
  • Sollte Ihr Mieter die Miete und/oder die Nebenkosten nicht oder nur teilweise zahlen, so können Sie nach einem Ausstand von zwei Monatsmieten (Miete und Nebenkosten) dem Mieter kündigen. Dies gilt auch bei einer nicht gezahlten Nachzahlung der Nebenkosten. Hier sollten Sie jedoch vorab die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung von einem Gericht klären lassen.

Wir hoffen mit diesen Tipps können wir einige Ihrer Fragen beantworten.

Bild von Uwe Baumann auf Pixabay

Rechtliche Hinweise: Die Autoin und die Smola Hausverwaltung übernehmen keinerlei Gewähr und damit Haftung für die Vollständigkeit oder Exaktheit der bereitgestellten Informationen als auch für die aus der Verwendung der Informationen durch den Benutzer resultierenden Ergebnisse. Insbesondere werden keine rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen oder anderen Empfehlungen gegeben. Alle Informationen in diesem Artikel sind jedoch mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erhoben worden.

Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

Unser Legionellen-Wissen

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien. Sie können beim Menschen grippeartige Beschwerden bis hin zu schweren Lungenentzündungen auslösen.

Bild von Janice Carr, USCDCP auf PIXNIO

Legionellen vermehren sich gerne dort,wo sich das Wasser kaum bewegt und warme Temperaturen herrschen.

Legionellen sind laut Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Erreger. Laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) § 14b ist eine Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen von Gebäuden erforderlich, wenn dort eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist. Dies ist der Fall bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen im Haus.

Doch nicht nur Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind dazu verpflichtet alle 3 Jahre eine mikrobiologische Bestimmung von Legionellen vornehmen zu lassen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können dazu verpflichtet sein.

Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay

Für eine behördlich anerkannte Legionellenuntersuchung gemäß Trinkwasserverordnung muss die Probennahme durch zertifiziertes Personal erfolgen.

Bild von corrode2k auf Pixabay

Die Probennahme ist zu dokumentieren und in den Prüfbericht aufzunehmen.

Je nach Art des Gebäudes und der Anzahl der Probennahme sind die Kosten der Legionellenprüfung unterschiedlich hoch. Die Kosten der Legionellenprüfung können zu 100 Prozent auf die Mieter umgelegt werden.

Da das Risiko bei einem unerkannten Befall sehr hoch sein, und bis zum Tode führen kann, sollten Sie als Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft rechtzeitig auf Legionellen prüfen.

Sie wissen nicht WO oder WER? Wir unterstützen unsere Kunden gerne dabei das richtige Labor zu finden.

Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

Wir wachsen …

Wir freuen uns sehr! Wir wachsen! Seit 01.08.2022 unterstützt unser Team Frau Dagmar Weigand. Mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung in den verschiedensten Branchen stellen wir uns jetzt breiter auf. Frau Weigand hat eine Ausbildung zur Bürokauffrau absolviert und arbeitete mehrere Jahre als Assistentin der Geschäftsführung. Eine Weiterbildung zur Office Mangagerin und ein Studium als Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation runden ihr Profil ab. Frau Weigand ist seit einigen Jahren in der Immobilienverwaltung tätig und wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

Um- oder Ausbau? Kein Problem!

Gerne planen und begleiten wir Ihrem Um- oder Ausbau. Von der Angebotseinholung über die Bauleitung bis zur Endabnahme. Wir stehen Ihnen gerne bei Ihrem Projekt zur Seite.

Die Kosten variieren je nach Umfang der Arbeiten. Sie haben Fragen oder ein Projekt? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

Gerne bilden wir uns für Sie weiter

Im vergangenen Monat hat sich unsere Geschäftsführerin Frau Smola auch wieder für Sie weitergebildet.

Am 06. April 2022 stand der Brachentreff zur neuen Heizkostenverordnung (HKVO) und Energieeffizienz auf dem Programm. Unter anderem wurde die energetische Ertüchtigung von Bestandsimmobilien erörtert.

So können wir Ihnen auch in dieser schwierigen Zeit perfekt geschult bei energetischen Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen.