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Der Mietvertrag

Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet die Mietsache dem Mieter während der Mietzeit zu überlassen. Im Gegenzug ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dies kann natürlich auch „nur“ mündlich erfolgen. Der Vertrag ist dann trotzdem bindend.

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Allerdings empfehlen wir unseren Klienten einen schriftlichen Mietvertrag zur erstellen. So können mögliche Konflikte vorab ausgeschlossen werden.

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So können im Mietvertrag

  • die Mietsicherheit (Maximal drei Monatskaltmieten Kaution)
  • mögliche bauliche Veränderungen des Mieters
  • Schönheitsreparaturen
  • die Betriebskostenabrechnung
  • eine eventuelle Untervermietung
  • mögliche Asprüche bei Ende des Mietvertrages

festgelegt werden.

Vor allem Zeitmietverträge bergen ein großes Risiko. Diese sollten am Besten von einen Juristen formuliert werden. Denn ist die Klausel nicht klar vormuliert, so kann der Zeitmietvertrag komplett unwirksam sein.

Wir empfehlen Ihnen auch keine vermeintlich kostenlosen Mietverträge die Sie im Internet herunterladen können. Im besten Fall ist der Mustervertrag veraltet und enthält Klauseln, die nicht mehr aktuell sind. Im ungüstigen Fall geben Sie viele Daten Preis die dann „Die Bezahlung“ des Musterformulars werden. Da kann noch viel Ärger auf Sie zukommen.
Bei einer Nettomiete von 1.000,00 € monatlich betragen Ihre Einnahmen innerhalb von 5 Jahren 60.000,00 €. Da fallen die Gebühren für einen Mietvertrag von z. B. Haus und Grund mit ca. 10,00 € nicht sehr ins Gewicht.

Selbstverständlich kümmern wir uns auf Wunsch auch gerne um die Vermietung der Mietobjekte unserer Kunden.

Rechtliche Hinweise: Die Autoin und die Smola Hausverwaltung übernehmen keinerlei Gewähr und damit Haftung für die Vollständigkeit oder Exaktheit der bereitgestellten Informationen als auch für die aus der Verwendung der Informationen durch den Benutzer resultierenden Ergebnisse. Insbesondere werden keine rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen oder anderen Empfehlungen gegeben. Alle Informationen in diesem Artikel sind jedoch mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erhoben worden.

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Hausverwaltung gesucht – nicht nur die Kosten zählen

Wohnungseigentümer und auch Wohnungseigentümergemeinschaften sollten sehr genau darauf achten, dass sie einen qualifizierten Hausverwalter auswählen.

Schließlich geht es nicht nur im die jährliche Eigentümerversammlung und das Erstellen der Nebenkostenabrechnung. Die Hausverwaltung ist auch zuständig für die Verwaltung von enormen Vermögenswerten und den Werterhalten sowie die Wertsteigerung der Immobilie.

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Daher sollten sich Eigentümer bei der Wahl ihrer künftigen Hausverwaltung Zeit lassen und diese mit Sorgfalt auswählen.

Wir die Smola Hausverwaltung kümmern uns gewissenhaft um Ihre Immobilie. Bereits seit 5 Jahren stehen wir unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite.

Der Wahlspruch unserer Geschäftsführerin:

„Wir sagen was wir denken, tun was wir sagen und stehen persönlich ein, für das was wir tun.“

wir bei uns tagtäglich gelebt.

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WG-Zimmer Aschaffenburg Stadtmitte

Wir suchen ab sofort eine nette Mitbwohnerin für eine reine Frauen Wohngemeinschaft in Aschaffenburg.

  • 20 qm
    • unmöbliert
      • Gesamtgröße der Wohnung 100 qm
        • zentrale Lage
          • renovierter Altbau
            • Miete 290,00 €
              • Nebenkosten 100,00 €
                • Kaution 600,00 €
                  • Abstandszahlung 273,00 (Küchenzeile und Waschmaschine)

Von den Bewohnerinnen besteht der ausdrückliche Wunsch einer Mädels-WG. Anfragen von Männern können daher nicht berücksichtigt werden.

Anfragen unter: info@smola-hausverwaltung.de

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Übergabeprotokoll – Urteil vom 13.12.2021

Wie Sie am besten Probleme mit Ihrem Mieter bei der Wohnungsübergabe verhindern

Im Übergabeprotokoll bei Auszug des Mieters aufgelistete Mängel sind keine Anerkennung des Mieters diese während der Mietzeit verursacht zu haben.

Das Protokoll ist lediglich eine Ist-Beschreibung der Wohnung.

Beim Landgericht Stuttgart lag folgender Sachverhalt vor:
Im Jahr 2019 einigten sich Mieter und Vermieter über die Beendigung des Mietverhältnisses. Bei der Wohnungsübergabe wurde ein Übergabeprotokoll erstellt. In diesem Protokoll wurden vorhandene Mängel Festgehalten und das Protokoll von Vermieter und Mieter unterzeichnet. Der Vermieter weigerte sich im Anschluss. Die vom Mieter gezahlte Kaution in Höhe von 800,00 € zurückzuzahlen da die Wohnung Mängel aufweise, die vom Mieter verursacht worden waren.

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Der Mieter widersprach diesem Sachverhalt. Er unterzeichnete das Potokoll, da dies den IST-Zustand der Wohnung dokumentierte, die Mängel sollen jedoch schon beim Einzug vorhanden gewesen sein.

Das Amtsgericht Stuttgart gab schließlich der Klage des Mieters statt.
Das Übergabeprotokoll beschreibt lediglich das Mängel in der Wohnung vorhanden sind. Jedoch nicht, ob diese der Mieter verursacht hat.

Der Vermieter ging in Berufung. Jedoch gab das Landgericht Stuttgart ebenfalls dem Mieter Recht und verurteilte den Vermieter zur Rückzahlung der Kaution. Der Vermieter konnte nicht nachweisen, dass der Mieter für die Mängel in der Wohnung verantwortlich war.
Dies ändere sich auch nicht durch die Verwendung des Wortes „Mängel“ im Protokoll. Der Begriff beschreibt nur den IST-Zustand, der vom SOLL-Zustand abweicht. Wer den Mangel zu verantworten hat geht daraus nicht hervor.

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Unser Tipp: Beim Abnahmeprotokoll den Hinweis hinzufügen „Der Mieter verpflichtet sich, die Mängel zu beseitigen“ oder noch besser: Ein Übergabeprotokoll bei Einzug und bei Auszug erstellen. So ist immer sichergestellt in welchem Zeitraum die Mängel entstanden sind und wer sie zu verursachen hatte.
Sehr gut ist auch die aktuellen Zählerstände bei Auszug im Protokoll zu vermerken, so können Unstimmigkeiten bei der Betriebskostenabrechnung vermieden werden.

Rechtliche Hinweise: Die Autoin und die Smola Hausverwaltung übernehmen keinerlei Gewähr und damit Haftung für die Vollständigkeit oder Exaktheit der bereitgestellten Informationen als auch für die aus der Verwendung der Informationen durch den Benutzer resultierenden Ergebnisse. Insbesondere werden keine rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen oder anderen Empfehlungen gegeben. Alle Informationen in diesem Artikel sind jedoch mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erhoben worden.

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NEU – Nette WG sucht neue Mitbewohnerin

Schönes WG-Zimmer in Aschaffenburg möbliert sofort zu vermieten.

WG-Zimmer

Wir vermieten im Auftrag ein möbliertes WG-Zimmer mit 20 qm in einer Wohnung mit einer Gesamtgröße von 100 qm im Herzen von Aschaffenburg. Die Wohngemeinschaft befindet sich in einer sanierten Altbau Wohnung in der Cornelienstraße 27 aus dem Jahr 1906.

Haus Baujahr 1906

Zur gemeinsamen Nutzung sind die Küche/Wohnküche,

sowie das Bad

Die Miete beträgt 300,00 € zuzüglich 100,00 € Nebenkosten. Für die Küchenzeile bzw. Waschmaschine ist eine Abstandszahlung in Höhe von 273,00 € fällig. Eine Kaution in Höhe von 600,00 € ist ebenfalls zu leisten.

Flur

Gesucht wird eine Mitbewohnerin für eine „3er Mädels-WG“. Kontakt und Besichtigungstermine über unser Büro per Mail info(at)smola-hausverwaltung.de

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Explodierende Heizkosten

Wie können Vermieter reagieren?

Die neuen Abschlagszahlungen für die kommende Heizperiode trudeln von den Gasversorgern ein. Einige Vermieter rationieren wegen der drohenden Gasknappheit und explodierender Energiekosten Warmwasser oder drosseln die Heizung. Wir haben einige Facts für Sie zusammengetragen, die Ihnen das Miteinander mit Ihren Mietern erleichtern kann.

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  • Im September sendet Ihnen Ihr Gaslieferant wie hoch die zu erwartenden Kosten sein werden. Leiten Sie dieses Schreiben unbedingt an Ihre Mieter weiter. Sie haben hierzu eine rechtliche Verpflichtung.
  • Die Nebenkostenvorauszahlung kann auch im Laufe des Jahres erhöht werden. Hierfür wird jedoch ein triftiger Grund benötigt. Siehe auch Schreiben des Gaslieferanten oder die aktuelle Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung für den Mieter. Eine rückwirkende Nebenkostenvorauszahlung ist selbstverständlich nicht möglich.
  • Die Themperatur tagsüber kann bis auf 21 Grad in der Nacht sogar bis auf 16 Grad Celsius abgesenkt werden. Fällt die Themperatur unter diesen Bereich ist vorsicht geboten. Der Mieter könnte dann eine Mietminderung von bis zu 100 % erwägen. Achtung! Dies Betrifft nicht nur die Miete, sondern auch die Nebenkostenvorauszahlung!!!
  • Ein Mieter hat kein Recht auf eine energetische Sanierung durch den Vermieter aufgrund hoher Nebenkosten. Selbstvereständlich müssen Reparaturen wie z. B. ein undichtes Fenster beseitigt werden.
  • Einige Mieter überlegen den Winter in wärmeren Gefilden zu verbringen und sich so die Heizkosten zu sparen. In Zeiten des Home Office ist dies sicherlich kein Problem. Jedoch muss der Mieter sicherstellen, dass in der Wohnung keine Schäden entstehen z. B. durch Schimmelbildung oder gar ein Rohrbruch weil nicht geheizt wurde. Für diese Schäden ist der Mieter haftbar. Auch darf sich der Vermieter bei akuter Gefahr Zutritt zum Objekt verschaffen.
  • Eine Wohnung die im darüberliegenden Stockwerk oder im unteren Stockwerk nicht bewohnt wird zählt nicht zu einem Mangel der dann eine Mietminderung nach sich zieht.
  • Der Mieter kann vom Vermieter die Wirtschaftlichkeit bei der Gasversorgung verlangen. Aber keine Angst beim Grundversorger sind Sie da sicher und gut aufgehoben.
  • Sollte (wieder erwarten) die Gasversorung zusammenbrechen muß der Vermieter dem Mieter zumindest ein Heizgerät zur Verfügung stellen. Z. B. Ölradiator oder ähnliches.
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  • Sollte Ihr Mieter die Miete und/oder die Nebenkosten nicht oder nur teilweise zahlen, so können Sie nach einem Ausstand von zwei Monatsmieten (Miete und Nebenkosten) dem Mieter kündigen. Dies gilt auch bei einer nicht gezahlten Nachzahlung der Nebenkosten. Hier sollten Sie jedoch vorab die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung von einem Gericht klären lassen.

Wir hoffen mit diesen Tipps können wir einige Ihrer Fragen beantworten.

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Rechtliche Hinweise: Die Autoin und die Smola Hausverwaltung übernehmen keinerlei Gewähr und damit Haftung für die Vollständigkeit oder Exaktheit der bereitgestellten Informationen als auch für die aus der Verwendung der Informationen durch den Benutzer resultierenden Ergebnisse. Insbesondere werden keine rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen oder anderen Empfehlungen gegeben. Alle Informationen in diesem Artikel sind jedoch mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erhoben worden.

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Unser Legionellen-Wissen

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien. Sie können beim Menschen grippeartige Beschwerden bis hin zu schweren Lungenentzündungen auslösen.

Bild von Janice Carr, USCDCP auf PIXNIO

Legionellen vermehren sich gerne dort,wo sich das Wasser kaum bewegt und warme Temperaturen herrschen.

Legionellen sind laut Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Erreger. Laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) § 14b ist eine Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen von Gebäuden erforderlich, wenn dort eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist. Dies ist der Fall bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen im Haus.

Doch nicht nur Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind dazu verpflichtet alle 3 Jahre eine mikrobiologische Bestimmung von Legionellen vornehmen zu lassen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können dazu verpflichtet sein.

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Für eine behördlich anerkannte Legionellenuntersuchung gemäß Trinkwasserverordnung muss die Probennahme durch zertifiziertes Personal erfolgen.

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Die Probennahme ist zu dokumentieren und in den Prüfbericht aufzunehmen.

Je nach Art des Gebäudes und der Anzahl der Probennahme sind die Kosten der Legionellenprüfung unterschiedlich hoch. Die Kosten der Legionellenprüfung können zu 100 Prozent auf die Mieter umgelegt werden.

Da das Risiko bei einem unerkannten Befall sehr hoch sein, und bis zum Tode führen kann, sollten Sie als Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft rechtzeitig auf Legionellen prüfen.

Sie wissen nicht WO oder WER? Wir unterstützen unsere Kunden gerne dabei das richtige Labor zu finden.

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Wir wachsen …

Wir freuen uns sehr! Wir wachsen! Seit 01.08.2022 unterstützt unser Team Frau Dagmar Weigand. Mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung in den verschiedensten Branchen stellen wir uns jetzt breiter auf. Frau Weigand hat eine Ausbildung zur Bürokauffrau absolviert und arbeitete mehrere Jahre als Assistentin der Geschäftsführung. Eine Weiterbildung zur Office Mangagerin und ein Studium als Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation runden ihr Profil ab. Frau Weigand ist seit einigen Jahren in der Immobilienverwaltung tätig und wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.